Kirchenrecht als Zeitgeschichte. Die Entstehung des CIC 1917

Projektleitung und Mitarbeiter

Puza, R. (Prof. Dr. iur.)

Forschungsbericht : 1990-1992

Tel./ Fax.:

Projektbeschreibung

Das Erscheinen des Codex Iuris Canonici (CIC) von 1917 hat zu einem Aufbluehen der Kanonistik als Rechtswissenschaft gefuehrt. Im Vordergrund kanonistischer Arbeit stand von diesem Zeitpunkt an die Auslegung und rechtsdogmatische Durchdringung des neuen Gesetzbuches. Die Betrachtungsweise rechtlicher Normen hat sich inzwischen in Kirche und Staat grundlegend gewandelt. Genannt seien die "Theologisierung des Kirchenrechtes" und die langsam auch in der Kanonistik fussfassende soziologische Methode. Das Projekt hat zum Ziel, einzelne Bereiche des CIC 1917 aus der Zeit seiner Entstehung heraus und in ihren damaligen Auswirkungen mit den Methoden einer zeitgeschichtlichen Betrachtungsweise zu verstehen. Dabei sollen auch rechtstheologische und rechtsdogmatische Belange nicht zu kurz kommen. Die Arbeit begann mit dem Beispiel des Gewohnheitsrechtes und wird mit einzelnen Bereichen des kanonischen Eherechtes und des Verhaeltnisses von Kirche und Staat fortgesetzt.

Mittelgeber

Drittmittelfinanzierung: DFG

Publikationen

Puza, R.: Kirchenrecht - Theologie - Liturgie. Kanonistische Ueberlegungen zur Identitaet von Ehevertrag und Ehesakrament sowie zum "Spender" des Ehesakramentes. - In: Eheschliessung - mehr als ein rechtlich Ding? - Richter, K. (ed.), pp. 67 ff. - Freiburg 1989.

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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 15.09.96
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